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Was ist eine Gesetzliche Betreuung

 

Rechtliche Betreuer sind gesetzliche Vertreter für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht (mehr) selbstständig regeln können.

Wie kommt eine Betreuung zustande?

Ein Betreuer kann auf Antrag oder aber auch von "Amts wegen" berufen werden. So kann eine Person für sich selbst eine Betreuung beantragen. Auch andere Personen (Verwandte, Mitarbeiter, häuslicher Pflegedienst, der Hausarzt, die Angestellten einer Bank oder die Nachbarn) oder auch Behörden dem Gericht einen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Betreuungeinleitung geben. 

Wann wird eine Betreuung wichtig?

Vorraussetzung jeder Betreuerbestellung ist eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, durch die der Betreffende seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

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