top of page

Verfahrenspflegschaften

Verfahrenspflegschaften

​

Eine Verfahrenspflegschaft wird vom Gericht angeordnet, wenn über wichtige Fragen wie die Bestellung eines Betreuers, eine Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme entschieden werden muss.

Der Verfahrenspfleger übernimmt dabei die Aufgabe, die Interessen des Betroffenen im gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

 

Aufgaben des Verfahrenspflegers

​

  • Teilnahme an Anhörungen vor dem Betreuungsgericht

  • Stellung von Anträgen und Einlegen von Rechtsmitteln

  • Erläuterung des gerichtlichen Verfahrens für den Betroffenen

  • Vermittlung und Erklärung von Mitteilungen und Beschlüssen des Gerichts

  • Weitergabe der Wünsche des Betroffenen an das Gericht

​

​

​

Objektive Interessen im Mittelpunkt

​

Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Frankfurt) ist der Verfahrenspfleger nicht verpflichtet, den Weisungen des Betroffenen in jedem Fall zu folgen. Seine Aufgabe ist es vielmehr, die objektiven Interessen des Betroffenen zu wahren – auch dann, wenn diese von den geäußerten Wünschen abweichen.

​

​

​

​

👉 Kurz gesagt: Der Verfahrenspfleger ist eine wichtige Schutzinstanz im gerichtlichen Verfahren. Er sorgt dafür, dass die Interessen des Betroffenen berücksichtigt werden und dieser den Ablauf versteht.

bottom of page